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Wohngeld und Bürgergeld zusammen?

Aktuelles

Das Einkommen aus dem Job reicht nicht aus, um Ihre monatlichen Ausgaben zu bestreiten? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Wohngeld oder Bürgergeld. Sie werden allerdings nicht beides gleichzeitig erhalten.

Wohngeld und Bürgergeld zusammen?

Gerade in Zeiten von steigenden Mieten reicht das Einkommen aus einem Job nicht immer aus, um über die Runden zu kommen. Dann stellt sich schnell die Frage: Wo bekomme ich Hilfe? An wen muss ich mich wenden, wenn ich aufstocken muss? Kann ich Wohngeld bekommen? Oder muss ich im Jobcenter Bürgergeld beantragen? Geht auch beides zusammen?

Wohngeld immer vorrangig

Die wichtigste Antwort gleich vorweg: Sie können niemals beides gleichzeitig beziehen. Wohngeld und Bürgergeld. Das geht nicht. Entweder haben Sie Anspruch auf Bürgergeld. Oder Sie bekommen die Aufstockung durch das Wohngeld.

Seit Juli 2023 sind Sie sogar verpflichtet, zunächst einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Reicht das aus, um Ihre Hilfebedürftigkeit - so nennen wir das jetzt einfach einmal - zu beenden, war es das. Sie erhalten Wohngeld. Den Gang zum Jobcenter müssen Sie nun nicht mehr antreten.

Falls der maximale Anspruch auf Wohngeld nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, sieht es anders aus. Dann ist das Jobcenter zuständig - und Sie beantragen Bürgergeld, ehemals "Hartz IV". Damit geht allerdings eine deutlich strengere Prüfung Ihrer finanziellen Verhältnisse einher. Und nicht nur Ihre Ersparnisse und Einkommensströme werden untersucht. Auch die Ihres Partners spielen jetzt eine Rolle.

Trotzdem muss man sagen, dass es mit der Einführung des Bürgergeldes deutlich einfacher geworden ist, staatliche Unterstützung zu erhalten. Allein das Thema Wohnen - denn mittlerweile gilt eine zwölfmonatige Karenzzeit. Das heißt für Sie: Selbst wenn Ihre Miete deutlich über dem liegt, was das Jobcenter eigentlich übernehmen würde: Für ein Jahr dürfen Sie dort wohnen bleiben. Bürgergeld gibt es trotzdem.

Noch im Jahr 2022 war das anders.

Fazit: Bürgergeld und Wohngeld niemals gleichzeitig

Sie werden also niemals beide staatlichen Leistungen gleichzeitig erhalten. Entweder Sie haben Anspruch auf Wohngeld - oder Sie werden durch das Jobcenter betreut und beziehen Bürgergeld. Vorrangig ist immer das Wohngeld.

Das wird übrigens nicht vom Jobcenter ausgezahlt. In aller Regel wenden Sie sich hierfür an Ihr örtliches Rathaus. Dort gibt es dann eine Stelle, die für soziale Leistungen zuständig ist, häufig auch für die Sozialhilfe. Dort können Sie Wohngeld beantragen.