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Wer gehört alles zur Bedarfsgemeinschaft?

Aktuelles

Verliert man aufgrund von Krankheit oder Betriebsschließung seine Arbeit, ist das nicht nur für die betroffene Person selbst ein große Problem. Wer in Deutschland auf finanzielle Hilfe vom Staat angewiesen ist, bekommt in der Regel „Hartz IV“ oder Grundsicherung. Ab diesem Zeitpunkt machen allerdings auch andere Personen in der Familie unfreiwillig Erfahrungen mit Jobcenter oder Sozialamt.

Hintergrund dieses Phänomens ist die sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Diese Regelung sieht vor, dass Menschen, die gemeinsam einen Haushalt bilden, füreinander einstehen – auch finanziell. In der Grundsicherung gilt das gleiche Prinzip. Hier sprechen wir allerdings von einer Einsatzgemeinschaft.

Doch wer genau muss für wen zahlen? Wir schauen uns das Prozedere einmal ganz genau für die Grundsicherung an. Falls Sie Arbeitslosengeld II beziehen, gelten dort sehr ähnliche Regelungen. Eine gute Übersicht zum Begriff der Bedarfsgemeinschaft im SGB II finden Sie hier.

— Langzeitkrank? Wenn das Krankengeld bald ausläuft, sollten Sie unbedingt diesen Artikel lesen —

Muss mein Ehepartner in der Grundsicherung für mich finanziell einstehen?

Definitiv. In allen Bereichen des SGB XII ist der Ehepartner automatisch Mitglied der Einsatzgemeinschaft. Reicht das Einkommen des Ehepartners zum Lebensunterhalt für beide Personen, besteht kein Anspruch auf Grundsicherung.

Wie werden gleichgeschlechtliche Lebenspartner in einer Einsatzgemeinschaft betrachtet?

Wir leben im 21. Jahrhundert, zumindest dieser Tatbestand ist auch in der Sozialhilfe angekommen. Egal ob zwei Männer oder zwei Frauen – handelt es sich um eine Lebenspartnerschaft, müssen beide füreinander einstehen.

Wie sieht es in der Bedarfsgemeinschaft aus, wenn zwei Menschen ohne Trauschein zusammenleben?

Hier gilt der gleiche Grundsatz wie bei Ehepartnern oder gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Beide stehen finanziell füreinander ein.

Woher weiß das Sozialamt, welche Form der Partnerschaft vorliegt?

Die Behörde ist zunächst darauf angewiesen, beim Antrag auf Leistungen danach zu fragen. Wenn es Unstimmigkeiten zwischen der Auffassung des Antragstellers und dem Sozialamt gibt, greift man in der Regel auf folgende Indizien für eine eheähnliche Gemeinschaft zurück:

  • Leben die Personen gemeinsam in einer Wohnung?
  • Wohnen beide schon über einen längeren Zeitraum zusammen?
  • Betreuen sie gemeinsame Kinder?
  • Kann der eine über das Vermögen des anderen verfügen?
  • Wie lang und wie intensiv kannten sich beide vor dem Zusammenziehen?
  • Warum sind die Personen zusammengezogen?

Diese Fragen beschäftigen immer wieder auch die Sozialgerichte. Und jede Lebens- oder Wohngemeinschaft ist anders als die andere, demzufolge fallen auch die Urteile der Gerichte jeweils unterschiedlich aus.

— Ab wann kann man eigentlich frühestens in Rente gehen? In diesem Beitrag erklären wir die unterschiedlichen Möglichkeiten der vorgezogenen Altersrente —

Müssen in der Grundsicherung Eltern für ihre Kinder finanziell einstehen?

Nein, nicht in der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Im SGB XII gibt es jedoch noch andere Leistungsformen, zum Beispiel die Hilfe zum Lebensunterhalt. An dieser Stelle ist es tatsächlich möglich, dass Ihre Eltern und Sie eine unfreiwillige Bedarfsgemeinschaft bilden. Aber nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie sind unter 18 Jahre alt
  • Sie sind ledig
  • Sie leben mit Ihren Eltern unter einem Dach
  • Sie sind bedürftig, können Ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig betreiten

Fazit zur Einsatzgemeinschaft nach dem SGB XII

Wenn Sie mehr als drei Stunden am Tag irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können und nicht genug Geld zum Leben haben, ist das Jobcenter für Sie zuständig. Sind Sie aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage, sollten Sie zum Sozialamt gehen. In vielen Kommunen sind beide Behörden unter einem Dach untergebracht – das macht es für Sie in der Praxis einfacher.

Wir haben gesehen, dass ein Ehepartner oder jemand, mit dem Sie in einer Beziehung zusammenleben, immer finanziell für Sie einstehen muss. Das gilt sowohl für die Grundsicherung als auch „Hartz IV“. Anders sieht es bei den eigenen Eltern aus. Diese gehören nur unter sehr engen Voraussetzungen zur sogenannten Einsatzgemeinschaft.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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