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Patientenverfügung: Arzt weigert sich, Ihre Wünsche umzusetzen?

Aktuelles

Hartmut aus Plön kommt nach einem schweren Autounfall ins Krankenhaus. Durch den Aufschlag hat er massive Verletzungen am Kopf erlitten, er ist nicht ansprechbar. Zum Glück gibt es eine Patientenverfügung, die Hartmut bereits vor einigen Jahren mit seinem Hausarzt aufgesetzt hat. Doch nun passiert etwas, mit dem niemand aus Hartmuts Umfeld gerechnet hat: Der Arzt im Krankenhaus weigert sich, die Wünsche aus der Patientenverfügung umzusetzen.

Patientenverfügung Arzt weigert sich Ihre Wünsche umzusetzen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Formulieren Sie Ihre Patientenverfügung so konkret wie möglich
  • Ergänzen Sie Ihr Vorsorgedokument mit einer Vollmacht
  • Lassen Sie sich professionell beraten, wenn Sie unsicher sind

Was tun, wenn Ärzte die Patientenverfügung nicht befolgen?

  1. Verzichten Sie bei der Patientenverfügung – wenn möglich – auf Standardvordrucke
  2. Muss der Arzt genau das tun, was ich in die Patientenverfügung schreibe?
  3. Wer kann mir helfen, wenn sich das Krankenhaus über meine Wünsche in der Patientenverfügung hinwegsetzt?

Verzichten Sie bei der Patientenverfügung – wenn möglich – auf Standardvordrucke

Eine der häufigsten Suchanfragen zum Thema Patientenverfügung ist der „Muster-Vordruck“. Klar – mittlerweile hat sich herumgesprochen, dass die Patientenverfügung elementar wichtig für uns alle ist. Doch die wenigsten Menschen haben Lust, sich stundenlang in eine Materie einzulesen, die von Krankheit und Tod bestimmt ist. Ein Vordruck ist viel praktischer. Einfach einige Fragen mit „ja“ oder „nein“ beantworten, ein paar Kreuze setzen – schon ist sie fertig, die Patientenverfügung.

Patientenverfügung erstellen – die wichtigsten Fragen und Antworten

So verlockend diese Aussicht auch ist – wir vom Sozialverband Schleswig-Holstein können diese Vorgehensweise nicht empfehlen. Denn es gibt ein immer wiederkehrendes Problem im Umgang mit der Patientenverfügung: Hüten Sie sich vor sehr allgemeinen Formulierungen. Wenn Sie bei Ihrer Verfügung sehr konkret sind, ist das schon die halbe Miete. Es ist deutlich unwahrscheinlicher, dass es im Krankenhaus oder Pflegeheim zu Schwierigkeiten kommt.

Alle paar Jahre gehen Meldungen zu Gerichtsurteilen zur Patientenverfügung durch die Medien. Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich fast schon regelmäßig mit der Frage, welche inhaltlichen Anforderungen eine Patientenverfügung erfüllen sollte. Vordrucke kommen in diesen Urteilen sehr schlecht weg. Das heißt zwar nicht, dass Sie mit der Nutzung eines Musters unweigerlich Problemen entgegen sehen müssen. Die Argumentation verläuft anders herum: Je konkreter Sie Ihre Patientenverfügung ausgestalten, desto weniger müssen Sie sich darüber Sorgen machen, dass Ihre Wünsche nicht umgesetzt werden.

Muss der Arzt genau das tun, was ich in die Patientenverfügung schreibe?

Eigentlich schon. Denn Sie setzen Ihre Patientenverfügung ja nur für diesen einen Zweck auf. Wenn Ihnen etwas zustößt, sie aber aus medizinischen Gründen keine Entscheidungen mehr äußern können – dann sollen die Wünsche aus Ihrer Patientenverfügung umgesetzt werden. Sie richten sich mit Ihren Anweisungen also in erster Linie an das Personal im Krankenhaus.

Leider gibt es in der Praxis vereinzelt Schwierigkeiten. Seit meinem Start beim SoVD Schleswig-Holstein habe ich unzählige Vorträge über die Selbstbestimmung gehalten. Immer wieder haben Zuhörer dort die Frage gestellt: Ist der Arzt an meine Patientenverfügung gebunden? Ich antworte dann immer: Prinzipiell schon. Leider kann der Patient selbst in dieser Situation nicht mehr kontrollieren, ob Ärzte und Pfleger gemäß der Verfügung arbeiten.

Aber woran liegt es, dass einige Patientenverfügungen übergangen werden, die meisten aber nicht?

Der Kardinalfehler ist eine Patientenverfügung, die aus Allgemeinplätzen besteht. Wenn es sich dann noch um einen Vordruck handelt, bei dem nur einige Kreuzchen gemacht wurden, ist die Haltung der Ärzte im Krankenhaus durchaus nachzuvollziehen. Hat der Patient überhaupt verstanden, was er hier unterschrieben hat? Außerdem muss man wissen, dass aktive Sterbehilfe in Deutschland nach wie vor verboten ist. Das bedeutet konkret: Egal wie sehr Sie sich in einer bestimmten Situation wünschen, dass der Tod herbei geführt wird: Kein Arzt in Deutschland wird diesem Wunsch nachkommen können.

Im Rahmen meiner Vorträge habe ich außerdem ein, zwei Mal die Geschichte gehört, Ärzte hätten sich geweigert, die Anweisungen aus einer „wasserdichten“ Patientenverfügung zu befolgen. Natürlich war es mir nicht möglich, die Schilderungen der jeweiligen Teilnehmer zu überprüfen. Ich halte sie aber durchaus für realistisch. Insbesondere in christlichen Kliniken mag es vorkommen, dass bestimmte Wünsche aus einer Patientenverfügung nicht gern gesehen werden. Geht es um den Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme, kann es da für den Arzt schon einmal zu einem Gewissenskonflikt kommen. Und das, obwohl der Wille des Patienten eigentlich oberste Priorität haben müsste.

Wer kann mir helfen, wenn sich das Krankenhaus über meine Wünsche in der Patientenverfügung hinwegsetzt?

Wenn es also nicht an Ihrem Dokument liegt, dass Ihre Wünsche nicht in Ihrem Sinne umgesetzt werden, gibt es nur noch eine Lösung. Sie sollten Ihre Patientenverfügung durch die Vorsorgevollmacht ergänzen. Über diesen Schachzug binden Sie mindestens eine weitere Person in den ganzen Prozess mit ein. Eine Person, der Sie absolut vertrauen. Diese Person – ob das eines Ihrer Kinder, der Lebenspartner oder ein guter Freund ist, entscheiden allein Sie – kann in der Kommunikation mit der Klinik oder dem Pflegeheim Ihre Interessen vertreten. Sollte dort etwas nicht so ablaufen, wie Sie es sich gewünscht hätten, kann Ihre Vertrauensperson mithilfe der Vollmacht einschreiten.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie rechtzeitig tätig werden. Eine gültige Vollmacht können Sie nur aufsetzen, wenn Sie mental völlig gesund sind. Darüber hinaus sollten Sie die nötige Zeit einplanen, um mit Ihren Angehörigen oder Freunden über Ihre Vorstellungen aus der Patientenverfügung zu sprechen. Stellen Sie sich vor, es passiert etwas, und Ihre Angehörigen wissen gar nicht, was sie mit der Vorsorgevollmacht anfangen sollen.

Zusammenfassend kann man sagen: Niemand wird Ihnen eine ausnahmslose Garantie dafür geben können, dass alle Wünsche aus Ihrer Patientenverfügung im Detail durch den Arzt umgesetzt werden. Sie sollten darauf achten, dass Sie bei der Formulierung keine groben Fehler begehen. Seien Sie konkret und bringen Sie nur Wünsche zu Papier, die mit der aktuellen Gesetzgebung übereinstimmen. Außerdem empfehle ich Ihnen nachdrücklich, dass Sie eine Vorsorgevollmacht anfertigen. Hierin können Sie einer oder mehreren Personen das Recht einräumen, in Ihrem Namen auf die Einhaltung Ihrer Anweisungen hinzuarbeiten.

„Zur Patientenverfügung gehört unbedingt auch eine Vorsorgevollmacht. Wenn es darauf ankommt, können sich Ihre Angehörigen oder Freunde im Gespräch mit dem Arzt für Sie einsetzen.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Wenn Sie sich an diese Ratschläge halten, ist es sehr wahrscheinlich, dass die in der Patientenverfügung festgehaltenen Anweisungen ausgeführt werden.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen mit Krankenkasse oder bei Fragen zum Schwerbehindertenausweis.

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