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Nach Aussteuerung: Wie gehe ich mit Bewerbungen um?

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78 Wochen. Länger gibt es das Krankengeld in Deutschland nicht. Auch nicht, wenn Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Probleme immer noch nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren können. Doch wer ist nach der Aussteuerung für Sie zuständig? Ihr erster Weg sollte Sie zur Bundesagentur für Arbeit führen.

Bild eines Lebenslauf

„Wie bitte? Arbeitsagentur? Ich habe doch noch einen Job, bin seit über einem Jahr krankgeschrieben!“ Wenn Sie einen ähnlichen Gedankengang haben, sind Sie nicht allein. Es klingt ja auch nicht ganz einleuchtend. Der Arbeitsvertrag besteht nach wie vor, Sie sind dauerhaft krank – warum ausgerechnet zum Arbeitsamt? Die Antwort ist ziemlich simpel: Weil die BA jetzt Ihre beste Chance ist, an Geld zu kommen.

Arbeitsamt bietet mir einen Job an – aber ich bin noch krank

Denn bei der Bundesagentur für Arbeit können Sie nun Arbeitslosengeld beantragen. Natürlich nur, wenn es einen Anspruch gibt. Wenn Ihr Job versicherungspflichtig ist, sollte Ihnen dieser Punkt nicht im Weg stehen. Da der Weg vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld in der Praxis nicht immer ganz einfach ist, empfehlen wir Ihnen zunächst diesen Beitrag:

Krankengeld läuft aus: Wie verhalte ich mich richtig?

Normalerweise besteht die Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit darin, arbeitsfähigen Menschen einen neuen Job zu vermitteln. Deshalb stellen die Mitglieder des Sozialverbands sehr häufig folgende Frage, wenn das Krankengeld bereits ausgelaufen ist: Wie gehe ich mit Stellenangeboten um?

Arbeitslosengeld gibt es nach der Aussteuerung für zwei unterschiedliche Situationen. In Szenario A beziehen Sie Arbeitslosengeld, weil sie auf das Ergebnis Ihres Rentenantrags warten. Wer noch aus dem Krankengeld heraus einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hat, muss in der Regel längere Zeit warten. Läuft das Krankengeld jetzt aus, kann die Arbeitsagentur für die Zwischenzeit einspringen. Man spricht auch von der „Nahtlosigkeitsregelung„.

In Szenario B haben Sie noch keinen Antrag gestellt. Vielleicht hoffen Sie, bald wieder in ihren Job zurückzukehren. Oder Sie können bald eine Altersrente beziehen und möchten die Abschläge einer Erwerbsminderungsrente umgehen.

In diesem Beitrag geht es nur um das zweite Szenario. Falls bereits ein EM-Antrag gestellt wurde, werden Sie keinerlei Stellenangebote von Ihrem Arbeitsvermittler erhalten. Bis zum Bescheid des Rententrägers müssen Sie lediglich weiterhin Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen abgeben. Wenn Sie aber nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld beziehen, ohne einen Rentenantrag gestellt zu haben, stehen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Auch mit Arbeitsvertrag.

Andernfalls würden Sie gar kein Geld bekommen. Dieser Gedankengang ist schwer nachzuvollziehen und führt im Alltag bei vielen Menschen zu großen Schwierigkeiten. Deshalb noch einmal ganz konkret: Ohne Antrag zur Erwerbsminderungsrente bekommen Sie nach dem Auslaufen des Krankengeldes nur dann Geld vom Arbeitsamt, wenn

  • ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht
  • und Sie offen für einen neuen Job sind.

Ein Paradox: Arbeitslosengeld trotz Arbeit und Krankheit

In diesem vermeintlichen Widerspruch müssen Sie sich so lange zurechtfinden, wie Sie Arbeitslosengeld erhalten. Dazu gehört auch: Wenn Sie vom Amt einen Vermittlungsvorschlag erhalten, zeigen Sie sich kooperativ. Lehnen Sie Stellenangebote nicht kategorisch ab. Prüfen Sie, ob Sie diesen Job im Rahmen Ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten ausüben könnten. Falls ja – bewerben Sie sich. Die Chance, dass es zu einer Einstellung kommt, geht ohnehin gegen 0. Aber auf diese Weise gefährden Sie nicht Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Kehren wir zu unserer Ausgangsfrage zurück: Wer nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld bezieht und noch keine Erwerbsminderungsrente beantragt hat, muss sich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Zumindest theoretisch und im Rahmen der individuellen Möglichkeiten. Wenn also ein passendes Jobangebot eintrudelt, müssen Sie sich bewerben.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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