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Nach Aussteuerung: Wer bekommt jetzt die Krankmeldung?

Aktuelles

Das durchschnittliche Mitglied im Sozialverband – zumindest bei uns in Schleswig-Holstein – ist etwa 62 Jahre alt. Diejenigen, die zum ersten Mal unsere Sozialberatung aufsuchen, sind jedoch im Regelfall deutlich jünger, oft Ende 40 oder in den frühen 50ern. Warum? Weil das bei vielen Menschen das Alter ist, in dem man zum ersten Mal richtig krank wird. Und zwar dauerhaft. Neben den gravierenden gesundheitlichen Problemen kommen dann oft noch Schwierigkeiten mit der Krankenkasse oder anderen Sozialleistungsträgern hinzu. An dieser Stelle kann der Sozialverband helfen.

Nach Aussteuerung: Wer bekommt jetzt die Krankmeldung?

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt der Chef kein Geld mehr. Dafür gibt es dann Krankengeld. Welche Hindernisse während dieser Phase auf Sie warten können, haben wir in diversen Beiträgen vorgestellt – etwa für den Fall, dass die Krankenkasse Sie zu einer Reha auffordert. Doch selbst wenn Sie ohne großen Ärger durch das Krankengeld kommen: Spätestens nach 78 Wochen ist Schluss, Sie werden „ausgesteuert“.

Was heißt Aussteuerung?

Das bedeutet, dass Sie nun kein Krankengeld mehr bekommen. Die Krankenkasse muss nicht mehr zahlen. Wie Sie in Zukunft Ihren Lebensunterhalt bestreiten, ist jetzt nicht mehr Sache der Kasse. In vielen Fällen bietet es sich nun an, Arbeitslosengeld zu beantragen – dazu mehr in diesem Beitrag. Doch wie verhalte ich mich, wenn mein Arzt mich weiterhin krankschreibt?

Auch nach der Aussteuerung sollten Sie die Krankmeldung nicht gleich vernichten – via GIPHY

Nach dem Krankengeld – was passiert mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Bis zum Ende des Krankengeldes war es für Sie Routine, Ihre Krankmeldung sowohl beim Arbeitgeber als auch bei der Krankenversicherung einzureichen. Mit der Aussteuerung ändern sich die Voraussetzungen. Wenn Sie fortan zum Arzt gehen und dieser eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) ausstellt, sollten Sie diese in jedem Fall im eigenen Haushalt archivieren. Wann weiß nie, wofür ältere Dokumente noch gebraucht werden.

Darüber hinaus kommen drei Anlaufstellen in Frage, die möglicherweise ein Interesse an Ihrer Krankmeldung haben: Ihre Krankenkasse, die Bundesagentur für Arbeit und Ihr Arbeitgeber. Beginnen wir mit Ihrem Chef.

1. Der Arbeitgeber

Auch wenn Sie nun aufgrund Ihrer Erkrankung seit mehr als anderthalb Jahren nicht mehr arbeiten konnten – Sie haben nach wie vor einen Vertrag mit Ihrer alten Firma. Solange niemand eine Kündigung ausgesprochen hat, ist Ihr Vertrag noch gültig. Auch wenn die Firma Ihnen kein Gehalt mehr überweist. Aus der Perspektive des Arbeitsrechts kann Ihr Unternehmen also von Ihnen verlangen, dass Sie Ihre Krankmeldungen weiterhin einreichen.

In der Praxis wird dieser Punkt allerdings sehr unterschiedlich behandelt. Die meisten Firmen verlieren im Laufe einer langen Erkrankung das Interesse. In der Folge ist es oftmals nicht nötig, die AUB beim Chef abzugeben. Das sollten Sie aber unbedingt in Erfahrung bringen. Heißt: Um die Frage zu beantworten, ob Sie Ihre Krankmeldung nach der Aussteuerung auch dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen müssen, hilft ein kurzer Anruf in der Personalabteilung.

2. Die Krankenkasse

Sobald die Kasse kein Krankengeld mehr überweist, ist es nicht mehr notwendig, dort weitere Krankmeldungen abzugeben. Es schadet aber auch nichts. Wie Sie den weiteren Kontakt mit der Krankenversicherung in dieser Frage gestalten möchten, entscheiden Sie also tatsächlich selbst.

— Wer selbst einen Blick in die recht komplexen Regularien riskieren möchte, sollte sich die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien anschauen —

3. Bundesagentur für Arbeit

Die spannende und höchst brisante Frage lautet tatsächlich: Bekommt das Arbeitsamt meinen gelben Schein, wenn ich nach der Aussteuerung krankgeschrieben werde? An dieser Stelle empfehlen wir ganz klar: Lassen Sie die Arbeitsagentur bitte nicht wissen, dass Sie krankgeschrieben sind.

Warum? Im bereits oben verlinkten Artikel über die Aussteuerung wird deutlich, dass es beim Bezug von Arbeitslosengeld enorm wichtig ist, dass Sie dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung stehen. Falls Sie nach dem Krankengeld beim Arbeitsamt auftauchen und sagen, dass Sie krank sind, gibt es in der Regel kein Geld. Dieses Szenario müssen Sie unbedingt verhindern. Die magische Formel lautet, dass Sie sich „im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen“. Nur dann bewilligt das Amt Ihr Arbeitslosengeld.

Wenn Sie nun erfolgreich Arbeitslosengeld beantragt haben und dem Amt eine Krankmeldung nach der anderen ins Haus flattert, bringen Sie sich finanziell in Gefahr. Dann droht das vorzeitige Ende Ihres Arbeitslosengeldes. Vor diesem Hintergrund sollten Sie über neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Stillschweigen bewahren – zumindest gegenüber dem Arbeitsamt.

Fazit

Wer nach 78 Wochen Krankengeld zum Arbeitsamt geht, um dort Leistungen zu beziehen, muss auf der Hut sein. Natürlich können Sie weiterhin zum Arzt gehen. Es ist auch nicht schlimm, wenn Sie krankgeschrieben werden. Legen Sie die gelben Scheine allerdings nicht der Arbeitsbehörde vor. Offiziell gelten Sie schließlich als vermittelbar. Und das ist die Voraussetzung für den weiteren Bezug von Arbeitslosengeld.

Anders verhält es sich, wenn Sie nach dem Ende des Krankengeldes im Rahmen der sogenannten „Nahtlosigkeitsregelung“ Arbeitslosengeld beziehen.

Das bevorstehende Ende des Krankengeldes, die sogenannte "Aussteuerung", ist für viele Menschen eine große Belastung. In diesem Ratgeber erfahren Sie auf einen Blick die wichtigsten Informationen. Zum Beispiel:

Wann genau Sie sich bei der Arbeitsagentur melden sollten
Wie genau die Prüfung zur Nahtlosigkeit aussieht
Welche Alternativen Sie haben, um an Ihr Geld zu kommen

Außerdem erfahren Sie wichtige Informationen zum großen Thema Erwerbsminderungsrente und dem oft schwierigen Übergang aus dem Kranken- bzw. dem Arbeitslosengeld. Auf 164 Seiten mit mehr als 30 Grafiken. Hier können Sie "Vom Krankengeld zur Rente" bestellen - entweder als Taschenbuch oder PDF-Datei.